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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Physio Team 2020 AG, Seestrasse 270, 8810 Horgen
UID CHE-302.496.145
Stand: 2. September 2026

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Anbieterin ist die Physio Team 2020 AG, Seestrasse 270, 8810 Horgen (nachfolgend «Physio Team»).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Verträge zwischen Physio Team und ihren Kundinnen und Kunden. Der Begriff «Kundschaft» umfasst auch Patientinnen und Patienten sowie gegebenenfalls deren gesetzliche Vertretung.

Die AGB gelten insbesondere für:

  • Physiotherapie und Sportphysiotherapie;
  • medizinische Trainingstherapie;
  • Dry Needling, Kinesio Taping und weitere therapeutische Leistungen;
  • Massagen und Personal Training;
  • Gruppenkurse, namentlich Pilates;
  • Fitness- und Trainingsprogramme;
  • Leistungs-, Körper-, Stoffwechsel- und Bewegungsanalysen;
  • Ernährungs- und Trainingspläne;
  • Vermittlung und Koordination von Blutuntersuchungen in Zusammenarbeit mit Partnerarztpraxen oder Laboren;
  • Gutscheine und andere Privatleistungen.

Individuelle Vereinbarungen, ärztliche Anordnungen sowie zwingende gesetzliche oder tarifvertragliche Bestimmungen gehen diesen AGB vor.

Für Leistungen selbständiger Partnerarztpraxen, Labore, Plattformbetreiber oder anderer Drittanbieter können ergänzend deren eigene Vertragsbedingungen gelten. Vor Vertragsschluss wird offengelegt, wer die betreffende Leistung erbringt und fachlich verantwortet.

2. Vertragsabschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Preislisten oder in einer Buchungsplattform stellt grundsätzlich eine Einladung zur Buchung und noch kein verbindliches Angebot dar.

Mit einer Buchung oder Bestellung gibt die Kundschaft ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungs- oder Auftragsbestätigung von Physio Team oder mit dem Beginn der Leistungserbringung zustande.

Massgebend sind die bei Vertragsschluss mitgeteilten Leistungen, Preise, Laufzeiten und besonderen Voraussetzungen.

Physio Team stellt die AGB vor Vertragsschluss zur Verfügung und weist im Buchungsprozess auf deren Geltung hin. Bei telefonischen oder vor Ort erfolgenden Buchungen werden die AGB der Kundschaft vor Vertragsschluss elektronisch, mittels QR-Code oder in Papierform zugänglich gemacht. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://physioteam-horgen.ch/agb abrufbar und kann gespeichert und ausgedruckt werden.

Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler darf Physio Team berichtigen. Betrifft die Berichtigung einen wesentlichen Vertragsbestandteil, kann die Kundschaft die korrigierte Buchung annehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Bei Verträgen, die online oder in den Räumlichkeiten von Physio Team geschlossen werden, besteht nach schweizerischem Recht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen über Leistungen von mehr als CHF 100 besteht ein Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR, sofern die Kundschaft die Vertragsverhandlungen nicht selbst gewünscht hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage seit Kenntnisnahme des Vertragsinhalts. Der Widerruf ist in Textform an Physio Team zu richten und rechtzeitig, wenn er am letzten Tag der Frist abgesandt wird. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten. Verlangt die Kundschaft von sich aus einen Rückruf oder eine telefonische Beratung, gilt dies als von ihr gewünschte Vertragsverhandlung im Sinne von Art. 40c lit. a OR.

Verträge für minderjährige Personen werden durch deren gesetzliche Vertretung abgeschlossen, soweit die minderjährige Person den Vertrag nicht im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit und der ihr zur freien Verfügung überlassenen Mittel selbst abschliessen kann. Medizinische Einwilligungs- und Vertraulichkeitsrechte urteilsfähiger Minderjähriger bleiben vorbehalten.

3. Leistungsumfang und Behandlungsstandard

Physio Team erbringt ihre Leistungen sorgfältig nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, anerkannten fachlichen Standards und dem individuell erhobenen Befund.

Art, Umfang, Dauer und Inhalt der Leistung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung, der ärztlichen Verordnung, dem individuellen Behandlungs- oder Trainingsplan oder der bei Vertragsschluss geltenden Angebotsbeschreibung.

Die konkrete Auswahl und Anpassung therapeutischer oder trainingsbezogener Massnahmen liegt im fachlichen Ermessen der behandelnden oder betreuenden Fachperson. Physio Team kann eine Leistung anpassen, unterbrechen oder ablehnen, wenn dies aus medizinischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.

Physio Team darf die behandelnde oder betreuende Fachperson aus sachlichen Gründen auswechseln, sofern deren Qualifikation und der vereinbarte Leistungsumfang gewahrt bleiben. Ein Anspruch auf Betreuung durch eine bestimmte Person besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Bei ärztlich verordneten Behandlungen wird die Kontinuität der Behandlung nach Möglichkeit gewahrt.

Therapie, Training und Analyse setzen eine individuelle Reaktion des Körpers sowie die Mitwirkung der Kundschaft voraus. Ein bestimmter Heilungs-, Trainings-, Gewichts- oder Leistungserfolg wird nicht geschuldet und kann nicht garantiert werden.

Informationen auf der Website, in Informationsmaterialien oder im Rahmen einer allgemeinen Beratung ersetzen keine persönliche medizinische Untersuchung.

Physio Team erbringt keine Notfallversorgung. Bei akuten oder lebensbedrohlichen Beschwerden ist unverzüglich der Notruf 144 oder eine geeignete ärztliche Notfallstelle zu kontaktieren.

Domizilbehandlungen, also Behandlungen am Wohnort der Kundschaft oder an einem anderen vereinbarten Ort, werden nach vorgängiger Vereinbarung und im Rahmen der Verfügbarkeit erbracht. Sie sind sowohl gestützt auf eine ärztliche Verordnung als auch als Privatleistung möglich. Liegt eine ärztliche Verordnung für die Behandlung am Wohnort vor, richten sich Vergütung und Wegentschädigung nach den anwendbaren tarifvertraglichen Bestimmungen; im Übrigen gilt Ziffer 5. Gesetzliche Kostenbeteiligungen sowie Leistungen, die nicht von der Versicherung übernommen werden, gehen zulasten der Kundschaft. Erfolgt die Domizilbehandlung ohne ärztliche Verordnung als Privatleistung, werden zusätzlich zur Behandlung eine Wegentschädigung sowie die Wegzeit nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste verrechnet. Die Kundschaft stellt sicher, dass der Zugang zum Behandlungsort gewährleistet ist und ein geeigneter, sicherer Behandlungsplatz zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, kann die Behandlung abgelehnt werden; Ziffer 7 gilt sinngemäss.

4. Mitwirkung und gesundheitliche Sicherheit

Die Kundschaft informiert Physio Team vollständig und wahrheitsgemäss über alle für die Leistung relevanten Umstände. Dazu gehören insbesondere:

  • Beschwerden und Diagnosen;
  • frühere Operationen und Verletzungen;
  • Medikamente und Allergien;
  • Schwangerschaften;
  • Implantate und medizinische Hilfsmittel;
  • ärztliche Einschränkungen;
  • Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- oder Atemwegserkrankungen.

Änderungen des Gesundheitszustands sind Physio Team unverzüglich mitzuteilen.

Die Kundschaft legt verlangte ärztliche Verordnungen, Versicherungskarten, Unfalldaten, Kostengutsprachen und medizinische Bestätigungen rechtzeitig und vollständig vor.

Sicherheits-, Hygiene-, Therapie- und Trainingsanweisungen sind einzuhalten. Geräte und Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäss und entsprechend der erhaltenen Einführung verwendet werden.

Treten während einer Belastung Schmerzen, Atemnot, Schwindel, Herzrasen, ungewöhnlich starke Erschöpfung oder andere auffällige Symptome auf, ist die Belastung sofort zu unterbrechen und die betreuende Fachperson zu informieren.

Bei relevanten Beschwerden, Vorerkrankungen oder Einschränkungen kann Physio Team vor einer Analyse oder einem Belastungstest eine ärztliche Freigabe verlangen. Ohne ausreichende Freigabe darf der Test aus Sicherheitsgründen verschoben, angepasst oder abgelehnt werden.

Folgen unvollständiger oder unrichtiger Angaben oder der Missachtung fachlicher Anweisungen trägt die Kundschaft, soweit Physio Team diese Folgen nicht mitverursacht hat und gesetzlich nichts anderes gilt.

5. Ärztlich verordnete Leistungen und Versicherungen

Für ärztlich verordnete Leistungen gelten die einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen.

Physio Team rechnet mit der zuständigen Kranken-, Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung ab, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind und eine direkte Abrechnung vorgesehen ist.

Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, eine gültige Verordnung sowie die notwendigen Versicherungs- und Unfalldaten vorzulegen. Sie klärt rechtzeitig ab, ob:

  • eine Leistung versichert ist;
  • eine Kostengutsprache erforderlich ist;
  • eine Verordnung noch gültig ist;
  • die bewilligte Anzahl Behandlungen ausgeschöpft wurde.

Physio Team unterstützt die Kundschaft dabei im Rahmen der verfügbaren Informationen.

Gesetzliche Franchise-, Selbstbehalts- und Kostenbeteiligungspflichten bleiben unberührt.

Lehnt eine Versicherung die Vergütung aus Gründen ab, die aus dem Versicherungsverhältnis oder aus fehlenden bzw. unrichtigen Angaben der Kundschaft stammen, darf Physio Team die tatsächlich erbrachte Leistung im gesetzlich zulässigen Umfang der Kundschaft in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, soweit die Ablehnung auf einem von Physio Team zu vertretenden Fehler beruht.

Leistungen ohne ärztliche Verordnung, insbesondere Fitness- und Trainingsprogramme, Analysen, Massagen, Personal Training, Gruppenkurse, Pläne und Blutuntersuchungen ausserhalb einer medizinischen Indikation, gelten als Privatleistungen. Privatleistungen werden von der Kundschaft selbst bezahlt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wurde.

Eine Beteiligung einer Zusatzversicherung ist von der Kundschaft selbst abzuklären. Physio Team übernimmt keine Gewähr für eine Rückvergütung oder Anerkennung durch eine Versicherung.

Die Kundschaft bleibt in jedem Fall Vertragspartnerin und Schuldnerin des Honorars. Eine direkte Abrechnung mit einem Versicherer erfolgt zahlungshalber und befreit die Kundschaft nicht von ihrer Zahlungspflicht.

Physio Team kann die Rechnungsstellung und den Forderungseinzug einer Abrechnungsstelle oder einem Inkassodienstleister übertragen und Forderungen an diese abtreten. Die dafür erforderliche Übermittlung von Personendaten erfolgt nur im notwendigen Umfang und, soweit erforderlich, gestützt auf eine Entbindung vom Berufsgeheimnis, die vor der ersten Rechnungsstellung eingeholt wird.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken.

Die Preise verstehen sich einschliesslich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, soweit die betreffende Leistung mehrwertsteuerpflichtig ist. Nicht frei wählbare Zuschläge werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.

Rabatte und Vergünstigungen gelten nur bei Erfüllung der angegebenen Voraussetzungen. Sie sind nicht kumulierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Je nach Angebot ist die Vergütung bei der Buchung, bei Leistungsbeginn, vor Ort oder auf Rechnung zu bezahlen. Für Programme, Karten und Pakete kann Physio Team Vorauszahlung oder eine ausdrücklich vereinbarte Ratenzahlung verlangen.

Rechnungen sind innerhalb der darauf angegebenen Frist zu bezahlen. Fehlt eine besondere Angabe, beträgt die Zahlungsfrist 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Geschuldet sind der gesetzliche Verzugszins sowie ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00 je Mahnung. Der Ersatz weitergehenden Schadens, insbesondere notwendiger Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, bleibt vorbehalten.

Bei erheblichen Zahlungsrückständen darf Physio Team nach schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist noch nicht erbrachte Privatleistungen aussetzen. Medizinisch notwendige Massnahmen und zwingende gesetzliche Pflichten bleiben vorbehalten.

Preisänderungen wirken sich nicht auf bereits abgeschlossene Festpreisverträge aus. Gesetzliche oder tarifvertragliche Änderungen bei versicherten Leistungen gelten ab dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt.

Wurde Ratenzahlung vereinbart und befindet sich die Kundschaft mit einer Rate mehr als 30 Tage in Verzug, wird der gesamte Restbetrag nach unbenutztem Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist von zehn Tagen zur Zahlung fällig.

7. Termine, Absagen und Verspätungen

Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Massgebend ist der rechtzeitige Eingang der Mitteilung bei Physio Team.

Absagen können über die angebotene Buchungsfunktion, telefonisch, per E-Mail oder durch Nachricht auf der Combox erfolgen.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallentschädigung in der Höhe von 100% des vereinbarten Preises der reservierten Leistung geschuldet. Physio Team verzichtet auf die Ausfallentschädigung, wenn der Termin anderweitig vergeben werden kann.

Ausfallentschädigungen werden von Sozial- und Krankenversicherern nicht übernommen und sind von der Kundschaft persönlich zu tragen. Dies gilt auch bei ärztlich verordneten Behandlungen.

Bei nachgewiesener, unverschuldeter und nicht vorhersehbarer Verhinderung, insbesondere bei akuter Erkrankung oder Unfall, kann Physio Team die Ausfallentschädigung reduzieren oder darauf verzichten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Erscheint die Kundschaft verspätet, kann sich die Behandlung oder Betreuung verkürzen, wenn nachfolgende Termine andernfalls beeinträchtigt würden. Die vereinbarte Vergütung bleibt in vollem Umfang geschuldet.

Muss Physio Team einen Termin absagen, wird nach Möglichkeit ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet oder gutgeschrieben.

Diese Bestimmungen gelten auch für Kontrolltermine, Gruppenkurse und andere reservierungspflichtige Leistungen, sofern vor der Buchung keine abweichende Regel mitgeteilt wurde.

8. Trainingsprogramme, Laufzeit und Pausen

Trainingsprogramme beginnen am vereinbarten Startdatum und laufen während der in der Buchungsbestätigung genannten festen Dauer, insbesondere drei, sechs oder zwölf Monate.

Das Programm endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die bei Vertragsschluss bezeichneten Bestandteile, insbesondere Einführung, selbständiges Training, Kontrolltermine und gegebenenfalls Analysen oder Zusatzleistungen.

Die Nutzung ist persönlich und nicht übertragbar.

Kontrolltermine und weitere enthaltene Leistungen sind innerhalb der Programmlaufzeit zu beziehen. Nicht bezogene Leistungen verfallen mit Ablauf des Programms. Bei einer durch ärztliches Zeugnis belegten Verhinderung von mehr als vier Wochen können die betroffenen Leistungen innert drei Monaten nach Programmende nachbezogen werden.

Pausen sind nur im Umfang des gebuchten Programms oder aufgrund einer zusätzlichen Vereinbarung möglich. Dauer, Anmeldefrist und allfällige Kosten ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Angebotsbeschreibung.

Während einer genehmigten Pause ruht die Nutzung. Die Programmlaufzeit verlängert sich um die genehmigte Pausendauer.

Eine ordentliche vorzeitige Kündigung während der festen Laufzeit ist ausgeschlossen. Bei einem wichtigen Grund, der die Fortsetzung dauerhaft unzumutbar macht, kann die betroffene Partei ausserordentlich kündigen.

Als wichtiger Grund auf Seiten der Kundschaft gilt insbesondere eine voraussichtlich dauerhafte medizinische Trainingsunfähigkeit, die durch ein ärztliches Zeugnis belegt wird.

Bei einer berechtigten ausserordentlichen Kündigung wird die im Voraus bezahlte Vergütung für den Zeitraum nach Vertragsende anteilig zurückerstattet. Bereits bezogene, separat bewertbare Leistungen, insbesondere Analysen, Tests und Pläne, werden zuvor zum bei Vertragsschluss ausgewiesenen Einzelpreis angerechnet. Ergibt die Anrechnung keinen Überschuss, entfällt eine Rückerstattung.

Soweit auf einzelne Leistungselemente Auftragsrecht anwendbar ist, bleibt Art. 404 OR vorbehalten. Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis zum Beendigungszeitpunkt bezogenen Leistungen zum bei Vertragsschluss ausgewiesenen Einzelpreis sowie die bereits getätigten Aufwendungen von Physio Team zu vergüten. Ein Überschuss wird zurückerstattet. Bei Beendigung zur Unzeit bleibt der Anspruch auf Ersatz des dadurch verursachten Schadens vorbehalten (Art. 404 Abs. 2 OR).

9. Zehnerkarten, Kurse, Personal Training und Massagen

Zehnerkarten und vergleichbare Mehrfachkarten sind persönlich und nicht übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wurde.

Zehnerkarten sind zwölf Monate ab Ausstellungsdatum gültig; nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer können nicht bezogene Einheiten nicht mehr eingelöst werden. Es handelt sich um eine vertragliche Befristung des Einlösungsrechts und nicht um eine Abrede über die Verjährung.

Kann eine Karte wegen einer durch ärztliches Zeugnis belegten Erkrankung oder Verletzung während mindestens vier aufeinanderfolgenden Wochen nicht genutzt werden, verlängert sich ihre Gültigkeit auf Antrag um die nachgewiesene Dauer, höchstens jedoch um sechs Monate.

Für reservierte Termine und Kurseinheiten gilt die Absageregelung gemäss Ziffer 7. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird die betreffende Einheit als bezogen angerechnet.

Fällt eine Einheit auf Veranlassung von Physio Team aus, wird sie nicht von der Karte abgezogen. Sie wird nachgeholt oder gutgeschrieben.

Wird ein Kurs dauerhaft eingestellt, bietet Physio Team nach Möglichkeit eine gleichwertige Alternative an. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, wird das Guthaben für nicht mehr beziehbare Einheiten anteilig zurückerstattet.

Karten und Guthaben werden nicht bar ausbezahlt. Gesetzliche Rückerstattungsansprüche bleiben vorbehalten.

10. Analysen, Tests und Pläne

Leistungs-, Körper-, Stoffwechsel-, Aktivitäts-, Ernährungs-, Stress-, Hautfalten- und vergleichbare Analysen erfassen den Zustand zum Messzeitpunkt unter den jeweiligen Testbedingungen.

Messwerte können insbesondere durch Tagesform, Vorbereitung, Training, Ernährung, Medikamente, Geräte, Messmethoden und biologische Schwankungen beeinflusst werden.

Analysen und Trainingsempfehlungen dienen der Standortbestimmung und Trainingssteuerung. Sie stellen keine ärztliche Diagnose dar und ersetzen keine medizinische Untersuchung, sofern nicht ausdrücklich eine medizinische Leistung einer entsprechend qualifizierten Fachperson vereinbart wurde.

Die Kundschaft hält die mitgeteilten Vorbereitungsanforderungen ein. Bei unzureichender Vorbereitung oder bei Sicherheitsbedenken darf Physio Team Messungen verschieben, anpassen oder mit einem entsprechenden Vorbehalt auswerten.

Trainings-, Ernährungs- und andere Pläne beruhen auf den zum Erstellungszeitpunkt bekannten Angaben. Bei neuen Beschwerden, Diagnosen oder wesentlichen gesundheitlichen Veränderungen ist die Anwendung zu unterbrechen und eine fachliche Neubeurteilung einzuholen.

Ein Retest oder eine Verlaufskontrolle ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots ist.

Soweit eine App oder Plattform eines Drittanbieters eingesetzt wird, können ergänzende Nutzungs- und Datenschutzbedingungen dieses Anbieters gelten. Physio Team informiert vor der Nutzung über den vorgesehenen Dienst und allfällige wesentliche Zusatzkosten.

11. Blutuntersuchungen und Partnerleistungen

Blutentnahmen, Laboranalysen, medizinische Indikationsstellungen und ärztliche Befundinterpretationen werden ausschliesslich durch entsprechend qualifizierte und bewilligte Partnerarztpraxen, Labore oder Fachpersonen erbracht. Physio Team übernimmt in diesem Rahmen die Terminvermittlung, die Koordination und die trainings- bzw. ernährungsbezogene Nutzung freigegebener Ergebnisse.

Physio Team erbringt invasive oder ärztliche Leistungen nur, soweit sie oder die handelnde Fachperson hierzu gesetzlich befugt ist.

Vor einer verbindlichen Buchung wird ausgewiesen:

  • welche Leistungen Physio Team erbringt;
  • welche Leistungen die Partnerarztpraxis oder das Labor erbringt;
  • wer medizinisch verantwortlich ist;
  • welche Preise gelten;
  • ob ein separater Vertrag oder eine separate Rechnung des Partners entsteht.

Für die fachgerechte Durchführung einer Partnerleistung ist der jeweilige Partner nach seinen Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Physio Team haftet für ihre eigenen Leistungen. Die Partner sind nicht Hilfspersonen von Physio Team, und Physio Team ist nicht Hilfsperson der Partner.

Die Übermittlung von Gesundheitsdaten, Untersuchungsaufträgen und Ergebnissen zwischen Physio Team und dem Partner erfolgt ausschliesslich gestützt auf eine vorgängige, ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung der betroffenen Person sowie, soweit erforderlich, auf eine Entbindung vom Berufsgeheimnis. Ohne diese Erklärungen kann die Leistung nicht erbracht werden.

Laborwerte können medizinisch abklärungsbedürftig sein. Die ärztliche Einordnung und die Mitteilung kritischer Befunde richten sich nach dem Verantwortungsbereich und den Prozessen des medizinischen Partners.

Ist eine Partnerleistung nicht verfügbar, darf Physio Team nach vorgängiger Information einen gleichwertig qualifizierten Partner vorschlagen oder den Termin verschieben. Ist keine zeitnahe oder zumutbare Ersatzleistung verfügbar, wird der auf die nicht erbrachte Leistung entfallende Betrag zurückerstattet.

Eine Kostenübernahme durch eine Versicherung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde. Andernfalls handelt es sich um eine Privatleistung.

Physio Team nimmt keine medizinische Beurteilung von Laborwerten vor. Sie verwendet freigegebene Ergebnisse ausschliesslich für Trainings- und Ernährungsempfehlungen.

12. Gutscheine

Gutscheine werden als Wertgutschein oder für eine bestimmte Leistung ausgestellt.

Es gelten der ausgewiesene Wert und die bezeichnete Leistung. Gutscheine sind fünf Jahre ab Ausstellungsdatum gültig; nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer können sie nicht mehr eingelöst werden. Es handelt sich um eine vertragliche Befristung des Einlösungsrechts und nicht um eine Abrede über die Verjährung.

Ein bei der Einlösung verbleibendes Restguthaben verbleibt auf dem Gutschein und kann bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer verwendet werden.

Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt oder aus medizinischen bzw. sicherheitsbezogenen Gründen personengebunden sind.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz nichts anderes verlangt.

Bei Verlust kann ein Gutschein nur ersetzt oder gesperrt werden, wenn der Kauf und das noch ungenutzte Guthaben zuverlässig nachgewiesen werden können.

13. Hausordnung

In den Praxis-, Trainings- und Kursräumen gelten die mitgeteilten Sicherheits-, Hygiene- und Verhaltensregeln. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Hausordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung ist integrierender Bestandteil dieser AGB.

Die Kundschaft nimmt Rücksicht auf andere Personen und unterlässt gefährdendes, beleidigendes, diskriminierendes oder sonst unzumutbares Verhalten.

Geräte und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet die verursachende Person nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstössen darf Physio Team nach einer Verwarnung den Zutritt beschränken. Bei unmittelbarer Gefährdung oder einem schweren Verstoss ist ein sofortiger Ausschluss zulässig.

Führt ein von der Kundschaft zu vertretender schwerer Verstoss zur Vertragsbeendigung, werden nicht erbrachte vorausbezahlte Leistungen nach Abzug nachgewiesener Schäden und Kosten anteilig zurückerstattet. Ziffer 8.10 gilt sinngemäss.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Physio Team bearbeitet Personendaten, insbesondere besonders schützenswerte Gesundheitsdaten, nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

Personendaten werden bearbeitet, soweit dies insbesondere für Behandlung, Training, Analyse, Administration, Abrechnung, Qualitätssicherung oder gesetzliche Pflichten erforderlich oder anderweitig rechtmässig ist.

Behandelnde und medizinische Fachpersonen beachten die für sie geltenden Berufs-, Geheimhaltungs- und Dokumentationspflichten.

Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über die Verantwortliche, eingesetzte Dienstleister, Empfänger, Aufbewahrungsfristen, Auslandübermittlungen und die Rechte betroffener Personen.

Physio Team kommuniziert mit der Kundschaft über die von dieser angegebenen Kanäle, insbesondere Telefon, SMS, E-Mail und die Buchungsplattform. Die Kundschaft nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung per E-Mail und SMS unverschlüsselt erfolgt und Dritte davon Kenntnis erlangen könnten. Mit der Angabe der entsprechenden Kontaktdaten willigt die Kundschaft in diese Kommunikationsform ein, auch soweit dabei Gesundheitsdaten übermittelt werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; die Kommunikation erfolgt dann auf dem Postweg oder persönlich. Die Kundschaft hält ihre Kontaktdaten aktuell. Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten gelten als zugegangen.

Bild-, Video- und Tonaufnahmen zu Befund-, Analyse- oder Dokumentationszwecken werden nur mit vorgängiger Einwilligung der Kundschaft erstellt. Eine Verwendung zu Werbe-, Schulungs- oder Forschungszwecken bedarf einer gesonderten, jederzeit widerrufbaren Einwilligung. Aufnahmen durch die Kundschaft in den Praxis-, Trainings- und Kursräumen sind ohne Zustimmung von Physio Team untersagt.

Physio Team führt über die erbrachten Leistungen eine Dokumentation und bewahrt diese während der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer auf. Die Kundschaft kann eine Kopie der sie betreffenden Dokumentation verlangen; für aufwendige Zusammenstellungen kann ein angemessener Kostenersatz erhoben werden. Eine Herausgabe an nachbehandelnde oder mitbehandelnde Fachpersonen erfolgt nur auf Anweisung oder mit Einwilligung der Kundschaft.

Physio Team kann die Kundschaft über eigene, ähnliche Leistungen informieren. Solche Mitteilungen können jederzeit und ohne Kostenfolge abbestellt werden; auf diese Möglichkeit wird in jeder Mitteilung hingewiesen.

15. Immaterialgüterrechte

Trainings- und Ernährungspläne, Analyseberichte, Auswertungen, Unterlagen, Schulungsmaterialien und digitale Inhalte von Physio Team sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte daran verbleiben bei Physio Team oder den jeweiligen Rechtsinhabern.

Die Kundschaft erhält ein persönliches, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Recht, diese Inhalte für ihre eigenen, privaten Zwecke zu nutzen.

Die Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung über den Eigengebrauch hinaus, die Veröffentlichung sowie jede kommerzielle Verwendung, insbesondere die Verwendung für die Betreuung Dritter, sind ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Physio Team untersagt.

Die Kundschaft bleibt Inhaberin der sie betreffenden Gesundheits- und Messdaten; Ziffer 14 bleibt vorbehalten.

16. Beanstandungen und Haftung

Beanstandungen sind Physio Team möglichst rasch nach ihrer Entdeckung mitzuteilen, damit der Sachverhalt geprüft und, soweit möglich und zumutbar, Abhilfe geschaffen werden kann. Gesetzliche Ansprüche und Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.

Physio Team haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen schuldhaft verursachen, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

Für nicht therapeutische Leistungen, insbesondere Massage, Personal Training, Gruppenkurse, Analysen und Tests, Pläne sowie die selbständige Nutzung von Geräten und Einrichtungen, ist die Haftung von Physio Team und ihrer Hilfspersonen für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

In allen Bereichen ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall vorbehalten.

Das Ausbleiben eines bestimmten Therapie-, Trainings-, Analyse- oder Beratungserfolgs begründet für sich allein keinen Mangel und keine Haftung, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht wurde.

Für Schäden aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Gesundheitsangaben, eigenmächtiger Abweichungen von fachlichen Anweisungen oder unsachgemässer Gerätebenutzung haftet Physio Team nicht, soweit sie den Schaden nicht mitverursacht hat.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet Physio Team nur bei nachgewiesenem Verschulden. Garderoben und Schränke werden auf eigene Verantwortung benutzt.

Für Leistungen selbständiger Partner gelten ergänzend Ziffer 11 und deren Vertragsbedingungen. Physio Team bleibt für eigenes Verschulden verantwortlich.

Für Vermögensschäden aus nicht therapeutischen Leistungen ist die Haftung von Physio Team auf das für die betreffende Leistung bezahlte Entgelt beschränkt. Ziffer 16.4 zweiter Satz bleibt vorbehalten.

17. Änderungen und Betriebsausfälle

Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung dieser AGB. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits vollständig abgeschlossene Verträge.

Bei laufenden Vertragsverhältnissen darf Physio Team die AGB aus einem sachlichen Grund mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen anpassen. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen des Gesetzes, behördlicher Vorgaben oder notwendiger technischer und betrieblicher Abläufe. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn die Kundschaft ihr nicht bis zum Inkrafttreten in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Preis und Hauptleistung eines laufenden Festpreisvertrags dürfen nicht einseitig zum Nachteil der Kundschaft geändert werden.

Widerspricht die Kundschaft der Änderung, kann jede Partei den betroffenen Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Bis dahin gilt die bisherige Fassung.

Kann Physio Team Leistungen wegen Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs vorübergehend nicht erbringen, ruhen die gegenseitigen Pflichten im betroffenen Umfang. Dazu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, eine vollständige Betriebsschliessung oder der Ausfall unverzichtbarer Infrastruktur.

Bei zeitgebundenen Programmen verlängert sich die Laufzeit um die Dauer einer vollständigen Betriebsschliessung.

Dauert eine wesentliche Leistungsunterbrechung länger als 30 aufeinanderfolgende Tage und ist keine zumutbare Ersatzlösung verfügbar, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen. Nicht erbrachte vorausbezahlte Leistungen werden anteilig zurückerstattet.

18. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung oder, wo eine solche fehlt, eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Physio Team darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag nur auf ein anderes Unternehmen übertragen, wenn die berechtigten Interessen der Kundschaft gewahrt bleiben. Bei einer wesentlichen Verschlechterung steht der Kundschaft ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen, soweit nicht zwingende oder teilzwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere diejenigen für Konsumentenverträge nach Art. 32 und Art. 35 ZPO, entgegenstehen.

Die Kundschaft kann Forderungen von Physio Team nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.

Diese AGB treten am 2. September 2026 in Kraft.

19. Kontakt

Physio Team 2020 AG
Seestrasse 270
8810 Horgen
Schweiz

Telefon: +41 43 557 65 87
E-Mail: gl@physioteam-horgen.ch